Apostille
Sollen öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so müssen sie mit einer Apostille versehen werden. Die Apostille (oder „Haager Apostille“) ist ein Vermerk, festgelegt im Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5.Oktober 1961. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.
Die Apostille wird auf öffentliche Urkunden gesetzt. In Griechenland ist für die Ausstellung der Apostille die Dezentralisierte Verwaltung der Region, in der die Urkunde ausgestellt wurde, zuständig. Die gerichtlichen Dokumente werden durch das örtlich zuständige Gericht vermerkt. Wenn eine Apostille für Ihre Urkunde notwendig ist, sollte sie vor der Übersetzung eingeholt werden.